Die Differenzbesteuerung findet Anwendung, wenn eine Wiederverkäufer:in einen Gegenstand verkauft. Es soll dabei verhindert werden, dass Artikel, die mehrfach die Besitzer:in wechseln, nochmals komplett "umsatzversteuert" werden.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Differenzbesteuerung von beweglichen Waren allein für gewerbliche Händler:innen, die Wiederverkäufer:innen sind, anwendbar ist (vgl. § 25a UStG). Als Berechnungsgrundlage gilt die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Umsatzsteuer von 19% nicht ausgewiesen wird. Auf der Rechnung steht dann lediglich der Gesamtpreis "inkl. MwSt".
Dies gilt es besonders dann zu beachten, wenn Sie als Kund:in im Namen einer Firma eine Bestellung tätigen und eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. für das Finanzamt benötigen.

Hinweis:
Artikel mit dem Hinweis "differenzbesteuert" müssen nicht zwangsläufig gebrauchte Waren sein.

War diese Antwort hilfreich?
Vielen Dank, dass Du uns informiert hast!