Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt, dass Elektroaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern getrennt gesammelt und recycelt werden.  

Zum 01. Januar 2022 trat diesbezüglich eine Gesetzesänderung (ElektroG3) in Kraft.  

Diese regelt, dass Händler unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet sind, Endnutzern Informationen zur Entsorgung von Altgeräten bereitzustellen oder ihnen die kostenlose Mitnahme anzubieten. 

Händler der Gerätekategorien 1, 2 und 4 (siehe Erklärung nachfolgend) sind dazu verpflichtet, Endnutzer beim Bestellvorgang über die Möglichkeit der kostenlosen Abholung eines gleichartigen Elektrogerätes am Ort der Abgabe zu informieren und diese danach zu befragen, ob eine solche Abholung gewünscht ist. Wenn dies der Fall ist, muss die Abholung vom Händler im Rahmen der Lieferung des Neugeräts durchgeführt werden.  (Informations-, Befragungs- und Abholungspflicht) 

Händler der Gerätekategorie 3, 5 und 6 (siehe Erklärung nachfolgend) sind dazu verpflichtet, Endnutzer beim Bestellvorgang über die Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe eines gleichartigen Elektrogerätes bei entsprechenden Entsorgungsstellen zu informieren und die Rückgabe an einer solchen Stelle in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu ermöglichen. (Informations- und Rücknahmepflicht) 

 
Gerätekategorien mit Informations-, Befragungs- und Abholungspflicht: 

(1) Wärmeüberträger 
(2) Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen* 
(4) Großgeräte  

*Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100cm² enthalten (z.B. Fernseher, E-Book-Reader, Notebooks, Tablets, elektronische Bilderrahmen und andere Displays) 

 

Gerätekategorien mit Informations- und Rücknahmepflicht: 

(3) Lampen 
(5) Kleingeräte 
(6) Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik 

 

Diese Händler sind von der Gesetzesänderung betroffen:  

1.) Händler, die für den Onlinevertrieb Lager- und Versandflächen nutzen, bei denen die Regalflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mind. 400qm beträgt.  

2.) Lebensmittelhändler, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und über Lager- und Versandflächen von mind. 800qm (unabhängig von der Nutzung für bestimmte Produkte) verfügen.

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